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Kurs zu iAccessibility

Das im Jahr 2004 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz betrifft auch das Internetangebot von Bund, Kanton und Gemeinden.
Die Website der Uni Zürich fällt somit auch unter die Gesetzgebung und sollte so gehalten sein, dass Behinderte bei der Nuztung der Website nicht diskriminiert werden.
Die Informatikdienste bieten für alle UniCMS Autoren zu diesem Thema einen Kurs an:

iAccessibility@UZH zeigt Ihnen, mit welchen Schwierigkeiten sehbehinderte und blinde Menschen konfrontiert sind im Umgang mit Online-Medien und gibt einfache Tipps, wie wir den freien Zugang zu unseren Publikationen verbessern können.

Kursinhalt:
– Was bedeutet Accessibility
– Die Rechtsgrundlage, die Kooperation Web- und Disability Office
– Auswirkungen von häufigen Augenerkrankungen bei der Computerarbeit
– Anpassungen in UniCmS (Website, Dokumente, Formulare)
– Zugängliche PDF-Dokumente

Information und Anmeldung: iAccessibility@UZH